Ertragsausfallversicherung
Damit es weitergeht, wenn der Betrieb steht
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist dann sehr wichtig, wenn es nach einem versichertern Sachschaden auch zum Stillstand Ihres Betriebes kommt. Sei es durch einen Brand in Ihren Betriebsräumen, durch einen Sturm der das Dach abdeckt oder durch einen Wasserschaden der technische Geräte zerstört hat. Steht Ihr Betrieb mindestens 24 Stunden still, tritt die Betriebsunterbrechung in Kraft.
Wichtig: Eine fehlende Betriebsunterbechungsversicherung ist für ein Drittel aller Insolvenzen nach einem Schadensfall verantwortlich.
Experten-Tipp: Überprüfen Sie jährlich die Versicherungssumme und die Haftungszeit Ihrer Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung.
Was kann versichert werden?
Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt für den nicht erwirtschafteten Deckungsbeitrag auf, insbesondere für fortlaufende fixe Kosten und den entgangenen Gewinn. Ebenso für die Mehrkosten, die durch den versicherten Betriebsstillstand entstehen - so als wäre Ihr Betrieb nie stillgestanden.
Welche Varianten gibt es?
- Betriebsunterbrechung auf Basis Deckungsbeitrag
Rückgewähr und Vorsorgeversicherung - Betriebsunterbrechung auf Basis Inhaltsversicherungssumme
- Mehrkostenversicherung
- Mietzinsentgang
Welche Gefahren können abgedeckt werden?
- Feuer-Betriebsunterbrechung
- Total-Betriebsunterbrechung
- Maschinen-Betriebsunterbrechung
- Elektronik-Betriebsunterbrechung
- Allrisks-Betriebsunterbrechung
Ihre Vorteile bei uns...
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