Versicherbarkeit von Risiken
Wie schon im Abschnitt "Risiken transferieren" erwähnt, müssen 5 charakteristische Merkmale erfüllt sein, dass ein Risiko versichert werden kann.
- Zufälligkeit: das Ereignis, das als Risiko betrachtet wird, muss beim Vertrags-abschluss ungewiss und unbeeinflussbar sein. Sicher auftretende oder schon bekannte Ereignisse können nicht versichert werden (zB brennendes Haus kann nicht mehr gegen Feuerschäden versichert werden).
- Eindeutigkeit: das Ereignis muss klar definierbar sein. Sowohl das Ereignis selbst als auch Zeitpunkt, Grund und Ort des Eintritts sowie die Schadenhöhe müssen eindeutig festgelegt werden können. Nach dem Schaden am World Trade Center vom 11.09.01 wurde jahrelang prozessiert, ob es sich um einen oder zwei Anschläge gehandelt hat.
Diese beiden Merkmale des versicherbaren Risikos betreffen die Abwicklung des Vertrages, die anderen 3 Voraussetzungen dienen der Beherrschbarkeit der übernommenen Risiken für den Versicherer.
- Schätzbarkeit: Schadenhöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit müssen dem Versicherer bekannt sein. Dazu muss er das in Geld ausgedrückte Interesse des einzelnen Versicherungsnehmers an der jeweils versicherten Sache und die Gesamtheit aller gleichartigen von ihm übernommenen Risiken kennen. Unter Anwendung des „Gesetzes der großen Zahl“ kann dann die Prämie berechnet werden. Dieser Grund-satz besagt, dass die relative Häufigkeit eines Ereignisses bei genügend hoher Zahl von Versuchen sich der Wahrscheinlichkeit des Eintritts nähert.
- Unabhängigkeit: das Risiko muss für den Versicherer diversifizierbar sein....