Details zu neuen Vermögenszuwachssteuer 2011
Am 20.12.2010 wurde die endgültige Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011-2014 vorgelegt. Eine wesentliche Änderung stellt die Einführung der neuen Vermögenszuwachssteuer (Wertpapier-KESt) dar, welche ab 1. Jänner 2011 die Besitzer von Aktien, Anleihen, Derivate und Investmentfonds betrifft.
Eckpunkte:
- Einführung einer Steuerpflicht in Höhe von 25 % auf realisierte Wertzuwächse, welche aus Veranlagungen ab dem 01.01.11 entstehen.
- Betroffen sind nicht nur Besitzer von Aktien, sondern auch von Anleihen, Fonds, Fondssparpläne und anderen Wertpapieren.
- Gewinne und Verluste, die der Fonds selbst erwirtschaftet, werden zu einem bestimmten Stichtag gegenverrechnet.
- Die Vermögenszuwachssteuer wird gleich von den Banken eingehoben – wie auch die Kapitalertragssteuer auf Sparbuchzinsen.
- Verluste können der Vermögenszuwachssteuer gegenverrechnet werden. Man muss sie aber selbst in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch erfolgt jedoch eine komplette Offenlegung der Vermögenssituation, da auf diese Art die Kapitalanlagen an das Finanzamt übermittel werden.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind Versicherungen!
Die gute Nachricht: Wertsteigerungen aus fondsgebundenen Lebensversicherungen bleiben steuerfrei! Somit ergibt sich ab Jänner 2011 ein weiteres schlagkräftiges Argument für fondsgebundene Lebensversicherungsprodukte – oder auch für einen Umstieg aus bestehenden Fondssparplänen.
Steuerbelastung Lebensversicherung vs. Fondssparplan
Annahme: 1.200 EUR Jahresnettoprämie, angenommene Wertentwicklung 6%
| Laufzeit | Fondssparplan | Lebensversicherung | Steuervorteil |
| 10 Jahre | 695 EUR | 480 EUR | ca. 2 Monatsprämien oder € 215 |
| 20 Jahre | 3.202 EUR | 960 EUR | ca. 2 Jahresprämien oder € 2.242 |
| 30 Jahre | 8.690 EUR | 1.440 EUR | ca. 6 Jahresprämien oder € 7.250 |
Die Fakten:
- Sämtliche Fondssparpläne büßen zukünftig einen Teil Ihrer Performance ein
- Statt zum Beispiel 6% p.a. macht ein Fondssparplan nur mehr 4,5% p.a. - oder umgekehrt: Um 6% Performance nach Steuern zu erzielen, muss der Fonds 8% nach Abzug aller Kosten erwirtschaften (Annahme 100%ige Besteuerung)
- Der Vorteil bei Versicherungsverträgen: Versicherungen unterliegen auch weiterhin dem begünstigten Steuersatz von 4% und bleiben daher KESt. frei.
- Die Abfuhr der Versicherungssteuer durch den Versicherungsanbieter ist einfach, transparent und erfordert keine weiteren Schritte vom Versicherungsnehmer (Einkommensteuererklärung).
- Keine Offenlegung der Vermögenssituation bei Versicherungsverträgen.