Durch das Steuerreformgesetz 2009 ergeben sich für KMU's neue Möglichkeiten, Steuern zu sparen!
Steuer GRUNDFREIBETRAG
Seit dem 01.01.2010 gibt es den sogenannten Grundfreibetrag, der jedem steuerpflichtigen KMU zusteht. Gewinne bis € 11.000,00 sind von der Einkommenssteuer befreit. Für Jahresgewinne bis € 30.000,00 steht der Grundfreibetrag in Höhe von 13% des Gewinnes (maximal € 3.900) zu und es ist nicht erforderlich, dass eine Investition getätigt wird.
Steuer GRUND- & GEWINNFREIBETRAG
Übersteigt der Jahresgewinn € 30.000,00 kann zusätzlich zum Grundfreibetrag ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag geltend gemacht werden. Bis zu einem Jahresgewinn von € 769.230,00 können 13% des Gewinnes, der den Betrag von € 30.000,00 (=Grundfreibetrag) übersteigt, steuerfrei belassen werden. Voraussetzung dafür ist, dass im gleichen Kalenderjahr begünstigtes Anlagevermögen oder Wertpapiere für den Freibetrag für investierte Gewinn bzw. zur Wertpapierdeckung der Pensionsrückstellung angeschafft werden. Sowohl begünstigtes Analgevermögen als auch Wertpapiere müssen dem Anlagevermögen mindestens 4 Jahre gewidment werden (Mindesbehaltedauer).
Darüber hat Sie Ihr Steuerberater sicher schon informiert, Sie können sich aber einen darüber hinausgehenden Vorteil verschaffen, indem Sie die aus den Freibeträgen resultierenden Steuervorteile für Ihre private Vorsorge nutzen!
Wir haben für diesen Zweck einen speziellen KMU-Vorsorgerechner und benötigen für die Erstellung Ihrer individuellen Modellrechnung nur wenige Angaben um eine exakte Berechnung für Sie erstellen zu können.
Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?
Natürliche Personen, die Einkünfte aus einer betrieblichen Tätigkeit erzielen. Bei Mitunternehmerschaften (z.B. OG, KG) können die Gesellschafter den Gewinnfreibetrag in Höhe ihrer jeweiligen Gewinnbeteiligung in Anspruch nehmen.
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