Wer kein Geld zu verschenken hat, sollte sich rasch um seine Arbeitnehmerveranlagung kümmern.
Geld zurück vom Vater Staat
Es zahlt sich aus, dem Finanzamt den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zu übermitteln. Das gesparte Geld kann man zum Beispiel für die Altersvorsorge verwenden.
Ersparen kann man sich einiges, wenn man die gesetzlichen Möglichkeiten nützt, die früher unter dem Kennwort „Lohnsteuerausgleich“ bekannt waren. Im Durchschnitt bekommen Arbeitnehmer pro Antrag an die 200 Euro zurück, aber auch Beträge jenseits der Tausend-Euro-Grenze sind keine Seltenheit.
Gutschrift kommt aufs Konto
Die Arbeitnehmerveranlagung dient dazu, endgültig festzustellen, wie viel Steuer man für ein Jahr zahlen muss. Die monatliche Lohnsteuer wird so berechnet, als ob man das ganze Jahr über gleich viel verdient hätte. Bei unregelmäßigem Einkommen, zum Beispiel durch einen Jobwechsel, eine Gehaltserhöhung oder eine Reduzierung bei weniger Arbeitsstunden, muss die Steuer deshalb neu berechnet werden. Häufig stellt sich dabei heraus, dass man zu viel bezahlt hat und es gibt eine Lohnsteuergutschrift direkt auf das Konto.
Günstig für die Arbeitnehmer: Sollte es aufgrund der Neuberechnung zu einer Steuernachzahlung kommen, können sie den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung zurückziehen.
So wird die Steuer niedriger
Für die Neuberechnung im Zug der Arbeitnehmerveranlagung können viele Ansprüche, Belastungen und Ausgaben geltend gemacht werden, die sich Steuer mindernd auswirken. Dazu zählen
Den Antrag zur Arbeitnehmerveranlagung kann man per Post senden, persönlich beim zuständigen Finanzamt abgeben oder ihn über FinanzOnline elektronisch übermitteln.
Wer schneller ist kommt früher an sein Geld
Laut Gesetz hat man fünf Jahre Zeit, die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Es zahlt sich aus, möglichst schnell aktiv zu werden, denn das Finanzamt bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge des Einlangens. Wer früher dran ist bekommt auch früher sein Geld, denn das Finanzamt führt die Veranlagung durch und überweist die Lohnsteuergutschrift auf das Konto.
Ein Tipp der Experten: Legen Sie der Erklärung keinen Lohnzettel und keine Belege wie Rechnungen, Bestätigungen, Zahlungsbelege für Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen bei. Bewahren Sie die Belege aber sieben Jahre auf, da sie auf Verlangen des Finanzamtes vorgelegt werden müssen.